aktiver Feuerwehrdienst
Der Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst ist, nach dem Brand-und Katastrophenschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, nach Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Neue Feuerwehrangehörige erhalten zunächst eine feuerwehrtechnische Grundausbildung, mit dem Ziel eine gewisse Mindestbefähigung für den Einsatzdienst zu bekommen. Je nach Interesse und persönlichen Voraussetzungen der Feuerwehrangehörigen können weitere Lehrgänge absolviert werden.
Der aktive Feuerwehr Dienst endet mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Die aus dem aktiven Deinst ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können in eine Alters- und Ehrenabteilung übernommen werden.